Leihgaben für Ausstellungen

Die Staatsbibliothek ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, Leihgesuchen für Ausstellungen mit einer kulturellen oder wissenschaftlichen Zielsetzung entgegen zu kommen. Nicht allen Leihgesuchen kann – aus konservatorischen und anderen Gründen – entsprochen werden. Für besonders kostbare und konservatorisch gefährdete Objekte gelten besondere Bedingungen.

Leihgaben werden in der Regel nur an öffentliche Institutionen verliehen, keinesfalls an Privatpersonen. Bitte setzen Sie sich möglichst schon bei der Vorbereitung Ihres Leihvorhabens, jedoch spätestens acht Wochen (bei Sondermaterialien: zwölf Wochen) vor Ausstellungsbeginn  mit der Abteilung der Staatsbibliothek, aus der Sie Leihgaben benötigen werden, in Verbindung.

Weitere Hinweise und alle Angaben zu den Ansprechpartnern in den Abteilungen der Staatsbibliothek finden Sie in unserem Merkblatt Leihgesuche für Ausstellungen.