Leihfrist, Verlängerung, Mahngebühr
Die Leihfrist beträgt in der Regel 30 Tage.
Sie können sich an nahende Leihfristenden erinnern lassen. Melden Sie sich dazu im Bibliothekskonto unter dem Menüpunkt "Benachrichtigungen" an und wählen Sie die Option "Mitteilung zu demnächst fälligen Medien".
Verlängerung
- Die Leihfrist für Bücher kann viermal verlängert werden, wenn keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt
- Eine Verlängerungsmöglichkeit finden Sie in Ihrem Bibliothekskonto
- Eine Verlängerung ist frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt
- Bitte achten Sie selbst auf das neue Leihfristende. Wir ersparen Ihnen Portokosten und verzichten auf eine schriftliche Bestätigung der Verlängerung
- Wenn Sie nicht mehr wissen, wann die Leihfrist Ihrer entliehenen Bände endet, können Sie sich in Ihrem Bibliothekskonto darüber informieren
Mahngebühren
Wenn Sie die Leihfrist überziehen, werden pro verbuchter Medieneinheit folgende kumulierende Mahngebühren fällig (§4 Gebührenordnung):
1. Mahnung 2 €
2. Mahnung 3 €
3. Mahnung 4 €
4. Mahnung 8 €
Bankverbindung
Sie haben die Möglichkeit, offene Gebühren zu überweisen.
Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel
Konto-Nr. 210 010 30
BLZ 210 000 00
zugunsten SPK-0683111012
Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE 422 100 000 000 210 010 30
BIC: MARKDEF 1210
Bitte geben Sie Ihre Bibliotheksausweisnummer an und rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ungefähr 10 Tagen.


