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Leihfrist, Verlängerung, Mahngebühr

Die Leihfrist beträgt in der Regel 30 Tage.

Sie können sich an nahende Leihfristenden erinnern lassen. Melden Sie sich dazu im Bibliothekskonto unter dem Menüpunkt "Benachrichtigungen" an und wählen Sie die Option "Mitteilung zu demnächst fälligen Medien".

 

Verlängerung
  • Die Leihfrist für Bücher kann viermal verlängert werden, wenn keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt.

  • Eine Verlängerungsmöglichkeit für außer Haus entliehene Bände finden Sie in Ihrem Bibliothekskonto.

  • Die Verlängerung der Leihfrist für Bände, die Sie in den Lesesaal entliehen haben, ist
    • im Haus Unter den Linden bei der Bücherausgabe und
    • im Haus Potsdamer Str. in der Regel nur persönlich vor Ort im Selbstabholbereich für den Lesesaal
      möglich.

  • Eine Verlängerung ist frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich.

  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt.

  • Bitte achten Sie selbst auf das neue Leihfristende. Wir ersparen Ihnen Portokosten und verzichten auf eine schriftliche Bestätigung der Verlängerung.

  • Wenn Sie nicht mehr wissen, wann die Leihfrist Ihrer entliehenen Bände endet, können Sie sich in Ihrem Bibliothekskonto darüber informieren.
Mahngebühren

Wenn Sie die Leihfrist überziehen, werden pro verbuchter Medieneinheit folgende kumulierende Mahngebühren fällig (§4 Gebührenordnung):

1. Mahnung 2 €

2. Mahnung 3 €

3. Mahnung 4 €

4. Mahnung 8 €

Bankverbindung

Sie haben die Möglichkeit, offene Gebühren zu überweisen.

Zahlungsempfänger:
Bundeskasse Trier - Dienstsitz Kiel


Bankverbindung: Bundesbank-Filiale Kiel

BIC: MARKDEF 1210
IBAN: DE 42210000000021001030


Konto-Nr. 210 010 30
BLZ 210 000 00


zugunsten SPK-0683111012

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Bibliotheksausweisnummer und die interne Zuweisung (zugunsten SPK-0683111012) an und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ungefähr 10 Tagen.