Seit 1949 hat sich zwischen wissenschaftlichen Bibliotheken eine effektive Form der Kooperation beim Aufbau hoch spezialisierten Literaturbestandes etabliert: Gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) tragen Bibliotheken die Verantwortung für die Sammlung und Pflege von Literatur eines oder mehrerer Fachgebiete.
Entscheidend für die Zuordnung eines Sondersammelgebietes an eine Bibliothek ist unter anderem, dass die Institution auf diesem Fachgebiet eine besonders hohe fachliche Kompetenz aufweist. Die mit Mitteln der DFG sowie Eigenmitteln für die Sondersammelgebiete erworbene Literatur steht der Spitzenforschung bundesweit im Rahmen des Leihverkehrs, der Dokumentenlieferung oder durch Zugang zu elektronischen Quellen zur Verfügung. Mehr zu diesem finden Sie bei auf den entsprechenden Internetseiten der DFG .
SSG 2 Rechtwissenschaft
Nationallizenz für The Making of Modern Law
Nationallizenz für RGZ und RGSt
Nationallizenz für Kluwer Law International Journals
Virtuelle Fachbibliothek Recht - ViFa Recht
SSG 6.25 Ost- und Südostasien
Nationallizenz für China Academic Journals
Nationallizenz für China Ancient Books
Virtuelle Fachbibliothek Ost- und Südostasien CrossAsia
SSG 7.39 Slawistik
Fachbibliothek Slavistik - Slavistik Portal
SSG 14.1 Veröffentlichungen zur Kartographie
SSG 26 Ausländische Zeitungen
Nationallizenz für Times Digital Archive
Nationallizenz für Times Literary Supplement
SSG 28.1 Topographische Karten
SSG 27 Parlamentsschriften
Das Sondersammelgebiet 6.20 Orientalistik/Allgemeines wurde von der Orientabteilung von 1952/1953 bis 2005 wahrgenommen. Aufgrund veränderter Wissenschaftsstrukturen ist die Fortführung als Sondersammelgebiet nicht mehr zeitgemäß. Literatur, die der Definition dieses SSG entspricht, wird weiter von der Orientabteilung gesammelt.