Fotografieren und Filmen in der Bibliothek

Welches Anliegen haben Sie?

Fotografieren, Filmen und Scannen von Bibliotheksgut mit eigenem Gerät (ohne Blitzlicht und unter Vermeidung von Störungen Anderer) für eigene, nichtkommerzielle Zwecke ist in allgemeinen Lesesaalbereichen grundsätzlich erlaubt (Benutzungsordnung § 18 Abs. 3). In Sonderlesesälen und sonstigen Sonderbereichen ist das Fotografieren, Filmen und Scannen nur nach vorheriger Erlaubnis zulässig.

Werden Aufnahmen für andere als für eigene, nichtkommerzielle Zwecke gebraucht, informieren Sie sich bitte auf unserer Website Digitalisate und Reproduktionen.

Für das Fotografieren und Filmen in den öffentlichen Räumen der Staatsbibliothek zu Berlin ist grundsätzlich vorher eine Genehmigung einzuholen. Im Regelfall sind solche Aufnahmen nur außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Bei Fragen rund um dieses Thema wenden Sie sich bitte an:

Martin Pechlitza (für das Haus Unter den Linden)

Udo Back (für das Haus Potsdamer Straße)

Wenn Sie aus aktuellem Anlass über die Staatsbibliothek zu Berlin und ihre Aktivitäten berichten wollen, wenden Sie sich bitte an Pressestelle.

Pressefotos zu aktuellen Anlässen und die zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen finden Sie auf der Seite "Auswahl an Pressebildern".