Richterschelte auf Preussisch. Landrichter Viezens sieht offenbar in der Gerichtsbarkeit ein einziges Debakel.

„Sie bilden die Ablagerungsstelle aller Elemente, welche in anderen Verwaltungszweigen nicht unterkommen können, ihr Ansehen balancirt auf des Messers Schneide.“ 1)
„Sie sind geistig verwahrlost.“ 2)
„Das Niveau ihrer Fachbildung ist zu niedrig; nur eine verhältnißmäßig kleine Anzahl verfügt über gründliche wissenschaftliche Kenntnisse. Die große Masse hat nicht mehr gelernt, als zur Erlangung praktischer Routine nothwendig ist; manche nennen auch nicht einmal so viel ihr Eigen.“ 3)
Mit einem Wort: Sie taugen nichts ! Anathema sit !

Aus: Viezens, Richard: "Die Taugenichtse, eine Betrachtung über preußische Richter“, 1897.

Die Schattenseiten der Preussischen Richter

Ich habe nur wenige Preussische Richter kennen gelernt, welche z.B. v. Savigny’s System des heutigen Römischen Rechts, diese Perle der neuern juristischen Literatur, gelesen hatten! Ja, es giebt viele Preussische Richter, selbst Appellationsgerichtsräthe, welche in ihrem ganzen Leben noch kein einziges Buch von Savigny gelesen haben, an welchen also der Stern unseres juristischen Himmels spurlos vorübergegangen ist!! Wer sollte so etwas für möglich halten? Welches Geschrei würde wol entstehen, wenn etwa von einem Philologen bekannt würde, er habe noch nichts von Göthe gelesen? Und ist es nicht noch frappierender, dass es Preussische Richter gibt, die ganz und gar unbekannt sind mit Savigny’s Werken?

Aus: Planenberg, Nicolaus : „Der Preussische Richter von seiner Schattenseite gezeichnet“, 1878.

Instruktionen für den Dorfrichter

a. Instruction. §. 1. Der Dorfrichter (Grebe) muß alle die Pflichten, welche er bey seiner Huldigung bereits übernommen, stets besonders vor Augen haben und ihnen nicht nur selbst vorzüglich nachkommen, sondern auch darauf sehen und wachen, daß solches von jedem einzelnen Gemeindemitgliede geschieht. […]

Aus:
Versuch eines Handbuchs für die Ober-Justiz- und Ober-Polizey-Beamten, auch Rechtsbeistände, …: enthaltend Instructionen für die Ortsbeamten, Gerichts- und Ortsdiener, …/ von D. Friedrich Varnhagen, Fürstlich Waldeckischem Justizrath, Arolsen, 1821