Anmeldung | Bibliotheksausweis

Für den Zugang zu den Lesesälen sowie für alle anderen Services benötigen Sie einen Bibliotheksausweis der Staatsbibliothek, den Sie bei einer Anmeldung vor Ort erhalten. Anmelden können sich alle ab 14 Jahren.

Der Bibliotheksausweis ist mit der Einrichtung eines eigenen Bibliothekskontos zur Einsicht von Ausleihstatus und Mahngebühren verbunden.

Für die Nutzung der elektronische Ressourcen und des WLAN-SBB ändern Sie bitte Ihr Passwort

Sie haben folgende Möglichkeiten, sich anzumelden:

Der Bibliotheksausweis ist kostenlos, ein Jahr gültig und kann immer wieder verlängert werden. Füllen Sie zunächst das Anmeldeformular aus. Den Bibliotheksausweis erhalten Sie danach an unseren Anmeldetheken in beiden Häusern.

Dieser ermöglicht:

  • Zugriff auf elektronische Ressourcen der Staatsbibliothek, auch von unterwegs,
  • die Ausleihe von Medien außer Haus und in den Lesesaal,
  • Zugang zum WLAN-SBB,
  • Verlängerung des Ausweises immer um ein weiteres Jahr.

Für die Zulassung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel oder Führerschein).
Wenn Sie Medien nach Hause entleihen wollen, ist außerdem ein amtlicher Nachweis für eine deutsche Adresse im Original notwendig.

Die Onlineanmeldung gilt maximal 30 Tage. Diese ermöglicht:

  • Zugriff auf elektronische Ressourcen, auch von unterwegs,
  • Zugang zu den Lesesälen,
  • Bestellungen von Medien in den Lesesaal in den ersten 14 Tagen nach der Onlineanmeldung.

Bei Interesse füllen Sie das Anmeldeformular aus. Hier erhalten Sie Hinweise zu den Benutzungsbedingungen der Bibliothek und zum Datenschutz.

Danach stellen wir Ihnen ein Bibliothekskonto aus. Sie erhalten eine 30 Tage gültige temporäre Bibliotheksausweisnummer und den Hinweis auf Ihr Passwort in nicht verschlüsselter Form per E-Mail.
Die regulär tägliche Bearbeitung der Online-Anmeldungen kann sich derzeit erheblich verzögern.

Diese Onlineanmeldung bietet keine Verlängerung des Bibliothekskontos über die 30 Tage hinaus. Den Bibliotheksausweis (Chipkarte) erhalten Sie vor Ort nach Vorlage Ihrer Ausweisdokumente. Der Bibliotheksausweis gilt dann für ein ganzes Jahr. Alle bestellten Medien werden auf eine neue Nummer übertragen.

Bis zum 18. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Gern können Sie die Einverständniserklärung schon vor Ihrem Besuch ausdrucken, ausfüllen und mitbringen. Zusätzlich bringen Sie bitte den Personalausweis eines Erziehungsberechtigten im Original oder als Kopie mit (Vorder- und Rückseite). Dann erhalten Sie Ihren Bibliotheksausweis.

Minderjährige haben die gleichen Anmeldemöglichkeiten wie oben beschrieben (vor Ort für 1 Jahr oder Online für 30 Tage).

Institutionen, Lehrstühle oder Firmen haben die Möglichkeit, sich einen Bibliotheksausweis für ihre Organisation ausstellen zu lassen. Sie können sich ebenfalls online vorab registrieren oder gleich vor Ort Ihren Ausweis erhalten. Die Anmeldung ist kostenlos.

Der Bibliotheksausweis für juristische Personen ermöglicht:

  • Ausleihe in den Lesesaal und außer Haus,
  • Verlängerung des Ausweises jeweils um ein weiteres Jahr.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Bibliotheksausweis für juristische Personen keinen Zugriff auf das WLAN-SBB und die elektronische Ressourcen remote haben (lizenzrechtliche Gründe).

Für die Anmeldung benötigen Sie

Der Bibliotheksausweis für juristische Personen kann an eine der zeichnungsberechtigten Personen an eine unserer Anmeldetheken ausgegeben werden. Dafür bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • den Briefkopfbogen der Einrichtung,
  • einen Personalausweis im Original.

Pro Einrichtung können wir generell nur einen Bibliotheksausweis ausstellen, der von den zeichnungsberechtigten Personen gemeinsam genutzt werden kann.

Die Verlängerung der Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises für juristische Personen können Sie persönlich und auch per E-Mail an ausleihe@sbb.spk-berlin.de inkl. Scans der oben angegebenen Dokumente bei uns beantragen. 

Sie können Ihren Ausweis persönlich vor Ort oder online verlängern oder Ihr Konto reaktivieren lassen. Der Ausweis gilt dann wieder für ein Jahr. Die Verlängerung ist ebenfalls kostenlos.

Link zum Antragsformular für die Online-Verlängerung.

Für eine Online-Verlängerung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben bereits einen Bibliotheksausweis der Staatsbibliothek,
  • Sie sind persönlich als Benutzerin oder Benutzer in der Staatsbibliothek registriert,
  • Ihr Bibliothekskonto ist nicht gesperrt (z. B. wegen offener Gebühren). Bitte überprüfen Sie diese Angaben in Ihrem Bibliothekskonto.

Sobald wir Ihren Ausweis verlängert haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail.

Die Grundlagen für die Benutzung unserer Bestände sind in der Benutzungsordnung - Gebührenordnung sowie in der Hausordnung festgelegt.

Sollten sich Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Visum u.ä.) geändert haben, kommen Sie am besten persönlich zu einer unserer Anmeldetheken oder senden uns eine E-Mail mit Ihren Änderungswünschen an benutzerkonten@sbb.spk-berlin.de.