Die Digitalisierung erfolgt nach den Vorgaben der DFG-Praxisregeln in einer Auflösung von 300 dpi und mit einer Farbtiefe von 24 RGB. Damit sind die Inhalte durchgehend hervorragend lesbar. Die Werke sind durch die technische Erfassung von Strukturelementen und Seitenzahlen leicht navigierbar.

 

In der Regel handelt es sich bei rechtswissenschaftlichen Schriften des 19. Jahrhunderts um Textmaterial, das nicht farbig gedruckt ist und im Allgemeinen kaum Illustrationen enthält. Verbreitet sind dagegen Ordnungselemente wie Tabellen und Randzählungen, die den Text strukturieren. Neunzig Prozent der Werke sind in Fraktur gesetzt. Umfang und Format einzelner Werke variieren stark. Die durchschnittliche Seitenzahl ist aufgrund von Stichprobenerhebungen mit 200 Seiten anzusetzen. Nur ein geringer Anteil der Titel wurde im Folioformat, das ungefähr dem heutigen DIN A3-Format entspricht, hergestellt. Aufgrund des Erscheinungszeitraums ist die Papierqualität teilweise (ca. ab den 1830er Jahren) nur mäßig.

Monographien wie z.B. wissenschaftliche Abhandlungen oder Lehrbücher für Gerichtsvollzieher und Amtsrichter sowie Zeitschriften und Amtsblätter wie das „Hannover´sche Polizeiblatt“ oder „Erholungsstunden“ (Zeitschrift für Preußische Justiz-Kanzlei-Beamte) gewähren einen tiefen Einblick in die Verzweigungen der staatlichen Verwaltung. In Kombination mit den vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtgeschichte (MPIeR) digitalisierten Werken zum Privatrecht und den vom MPIeR in Zusammenarbeit mit der SBB-PK zugänglich gemachten rechtshistorischen Zeitschriften von 1703-1830 bildet die digitale Sammlung einen umfassenden Fundus für die historisch forschenden Wissenschaften.

Nicht nur die Disziplinen der Rechts- und Verwaltungsgeschichte profitieren davon, sondern auch zahlreiche weitere historische Forschungszweige. Soziologen, Wirtschafts-, Bildungs- und Medizinhistoriker sowie interdisziplinär arbeitende Geisteswissenschaftler können mit großem Gewinn darauf rekurrieren.