Normative Rahmenbedingungen & juristische Gestaltungsoptionen der Digitalisierung & Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte – wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen & Vorgehensmuster für die spartenübergreifende Praxis

Projektziel

Gerade das Förderhandeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft versetzt Archive, Bibliotheken und Museen in die Lage, der Forschung ein immer breiteres Fundament an digitalisierten historischen Quellen im Open Access zugänglich zu machen. Angesichts der für Werke aus der Zeit vor 1918 inzwischen günstigen Angebotssituation wächst auf Forschungsseite die Erwartung an Sammlungseinrichtungen, auch ihre jüngeren Bestände umfassend zu digitalisieren und unter möglichst liberalen Bedingungen für wissenschaftliche Zwecke bereitzustellen. Diesem durch die Pluralisierung digitaler Forschungsmethoden zusätzlich gesteigerten Bedarf stehen jedoch vielfältige rechtliche Hürden entgegen, die über das Urheber- und Leistungsschutzrecht hinaus auf das Archiv-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht wie auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete ausgreifen.

Um Kulturerbeeinrichtungen mithilfe von Praxisleitfäden einen Handlungskorridor zur rechtssicheren Schließung dieser Leerstelle und den geförderten Projekten der DFG-Pilotphase ein stabiles juristisches Fundament zu schaffen, zielt das beantragte Vorhaben auf die allgemeine rechtswissenschaftliche Vermessung der normativen Rahmenbedingungen, Risiken und Gestaltungsoptionen der Digitalisierung und forschungsbezogenen Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte anhand repräsentativer Beispielfälle. Der Fokus liegt dabei auf dem Urheberrecht und seinen verwandten Schutzrechten, deren Komplexität – zumal in internationaler und intertemporaler Dimension – die Prüfung der Rechtskonformität geplanter Digitalisierungsaktivitäten zu einer beträchtlichen Herausforderung für Archive, Bibliotheken und Museen macht. Konkret soll diese sparten- und medienübergreifende, publizierte wie unveröffentlichte Materialien berücksichtigende Erkundung exemplarisch an unterschiedlichen Bestandsgruppen vorgenommen werden und in der Open Access-Publikation generischer Handlungsempfehlungen und leicht verständlicher Handreichungen münden – unter Betrachtung der gängigsten Nutzungsszenarien in Wissenschaft und Forschung: Als zentrales Fallbeispiel dient diesem Pilotprojekt der von der Staatsbibliothek zu Berlin (Stabi), der Kunstbibliothek – Staatliche Museen zu Berlin sowie der Stiftung Deutsche Kinemathek gemeinsam betreute multimediale Nachlass der Fotografin und Filmemacherin Leni Riefenstahl, der nicht nur in ethischer Dimension als ausgesprochen schwieriges Erbe gelten muss, sondern auch mit Blick auf die Vielzahl der an seinem Beispiel zu generalisierenden und musterhaft zu klärenden juristischen Problemlagen der Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte. Zur Vervollständigung des Gesamtbilds unter materialem wie juristischem Aspekt will das Vorhaben flankierend zeitgenössische (Medien-)Kunst aus der Sammlung der Nationalgalerie im Hamburger Bahnhof – Nationalgalerie der Gegenwart sowie Tonträger und andere Datenbankwerke aus dem Musiknachlass des weltbekannten Dirigenten Claudio Abbado in der Stabi einbeziehen.

Projektlaufzeit

2025 bis 2027

Projektpartner

Univ.-Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin), Univ.-Prof. Dr. Benjamin Raue (Universität Trier), Hamburger Bahnhof – Nationalgalerie der Gegenwart, Kunstbibliothek – Staatliche Museen zu Berlin

Drittmittelgeber

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Kontakt

Dr. Christian Mathieu
Generaldirektion
Tel.: +49 30 266 433 240
christian.mathieu@sbb.spk-berlin.de

Mehr erfahren zum Projekt

https://blog.sbb.berlin/rahmenbedingungen/