Digitalisate und Reproduktionen

Sie haben die Möglichkeit, von den Beständen der Staatsbibliothek zu Berlin Reproduktionen anfertigen zu lassen. Die Entscheidung hierüber obliegt der Staatsbibliothek und richtet sich nach dem jeweiligen Erhaltungszustand der Materialien. 

Wir werden Ihren Auftrag so schnell wie möglich realisieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung mindestens drei Werktage in Anspruch nimmt.

Es gelten die Preise der aktuell gültigen Entgeltliste der Staatsbibliothek zu Berlin.

Digitalisat bestellen

Bedingungen für die Bestellung von Reproduktionen urheberrechtsfreier Materialien – deutschsprachig

§ 1 Zweck

Zweck dieser Bedingungen ist einerseits, dass die/der Besteller:in die bereitgestellten digitalen Bilddaten nach ihren / seinen Interessen benutzen kann, andererseits die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) die Dateien ihrem öffentlichen Auftrag entsprechend anbieten kann.

Dazu gehört, dass die SPK

  • a. die erzeugten digitalen Bilder im Rahmen digitaler Angebote im Internet öffentlich zugänglichmachen darf
  • b. Dritten weitere Nutzungsrechte einräumen darf und
  • c. allen potentiellen Nutzer:innen durch eine Open-Content-Lizenz Nutzungsrechte einräumenoder die Digitalisate mit einem „Public Domain“-Hinweis versehen darf

§ 2 Nutzung

  1. Soweit die/der Besteller:in das in den erzeugten digitalen Bildern verkörperte Werk erstmalig erscheinen lässt oder öffentlich wiedergibt und dadurch nach § 71 UrhG ein Leistungsschutzrecht erwirbt, überträgt er/sie der SPK dieses Leistungsschutzrecht in vollem Umfang.
  2. Der/dem Besteller:in räumt die SPK im Gegenzug das einfache, unbefristete und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, umzugestalten und in jeglicher Form öffentlich wiederzugeben. Die/der Besteller:in ist berechtigt, diese Nutzungsrechte auch Dritten einzuräumen.
  3. Die SPK ist nicht verpflichtet, die/den Besteller:in namentlich zu nennen.
  4. Die SPK kann nicht in jedem Fall garantieren, dass an den Materialien keine Urheberrechte mehr bestehen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist die/der Besteller:in selbst verantwortlich
  5. Die SPK ist nur dann zur Erfüllung des Auftrags verpflichtet, wenn die Materialien in digitalisierungsfähigem Zustand sind und soweit sie nicht verlustig gegangen sind. In diesen Fällen informiert die SPK die/den Besteller:in umgehend.
  6. Für den Fall, dass eine durch die Staatsbibliothek zu Berlin erzeugte Reproduktion publiziert wird, bittet die SPK die/den Besteller:in um die Lieferung eines Belegexemplars an
    Staatsbibliothek zu Berlin
    Potsdamer Straße 33
    10785 Berlin

Gemäß §64 des „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)“ erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Die Staatsbibliothek zu Berlin kann nicht in jedem Fall garantieren, dass an den Materialien keine Urheberrechte mehr bestehen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.

Die Staatsbibliothek zu Berlin bewahrt insgesamt ca. 12 Millionen verschiedene Medieneinheiten, darunter den historischen Druckschriftenbestand mit 3 Millionen Bänden. Darüber hinaus befinden sich in unseren Sammlungen seltene und kostbare Sondermaterialien, z.B. Musikalien, Orientalia und Abendländische Handschriften. Sie können sich für Fragen/Bestellungen zu diesen Beständen auch direkt an die betreffenden Abteilungen wenden.