Leihfrist | Verlängerung, Bankverbindung, Mahngebühr


Die Leihfrist beträgt 30 Tage und kann 12 mal selbst über das Bibliothekskonto verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt, Ihr Konto nicht gesperrt ist und Ihr Bibliotheksausweis über die Verlängerungsfrist hinaus gültig ist. Nach der 12. Verlängerung ist eine Weiternutzung der entliehenen Medien auf Antrag möglich - weitere Informationen.

Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse bei der Anmeldung angegeben haben, erhalten Sie vier Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail. Sollten Sie keine Erinnerungsmail erhalten, besteht kein Anspruch auf Erlass eventuell anfallender Mahngebühren.

Zahlungsempfänger:
Bundeskasse - Dienstort Kiel -
IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
BIC: MARKDEF1200

Verwendungszweck: 1097 5030 9879 / Bibliotheksausweis: ...

Bitte geben Sie bei der Überweisung die interne Zuweisung (1097 5030 9879) sowie Ihre Bibliotheksausweisnummer an und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ungefähr 10 Tagen.

Offene Gebühren können Sie mit Girocard (EC-Karte) vor Ort zu den Servicezeiten an der Theke Information & Service im 1. OG im Haus Unter den Linden oder der Leihstelle im EG im Haus Potsdamer Straße bezahlen. Barzahlung ist leider nicht möglich.

Ausleihen außer Haus: 
Wenn Sie in Ihrem Bibliothekskonto Ihre Leihfrist nicht rechtzeitig verlängern oder die Medien zurückgeben, erhalten Sie automatisch eine Mahnung in schriftlicher Form. Gleichzeitig entstehen kumulierende Mahngebühren für jeden einzelnen Band. Die jeweils nächste Mahnstufe wird im Abstand von 10 Kalendertagen erreicht.

1. Mahnung 2 €

2. Mahnung 5 €

3. Mahnung 10 €

4. Mahnung 20 €

Alle offenen Gebühren werden in Ihrem Bibliothekskonto angezeigt. Ab einer Summe von 66 Euro sowie ab der 4. Mahnung setzt automatisch eine Sperrung des Kontos ein. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir rechtzeitig die Begleichung der offenen Gebühren.

Mahnschreiben für die erste bis dritte Mahnung werden per E-Mail versandt, wenn Sie im Bibliothekskonto eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Die vierte Mahnung wird per Posteinschreiben verschickt. Haben Sie keine E-Mail-Adresse in Ihrem Bibliothekskonto angegeben, erhalten Sie alle Mahnungen postalisch.

Lesesaalausleihen:
Medien, die Sie im Lesesaal nicht rechtzeitig verlängern, werden einen Tag nach Ablauf der Leihfrist von uns ausgeräumt und zurückgebucht. Fristüberschreitungen für Medien, die nur in die Lesesäle entliehen wurden, sind nicht kostenpflichtig. Es entsteht keine Mahnung.