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Leihfrist | Verlängerung, Bankverbindung, Mahngebühr


Die Leihfrist beträgt in der Regel 30 Tage und Sie können sie zehnmal selbst online verlängern, wenn keine Vormerkung vorliegt. Weitere Informationen zur Verlängerungen der Leihfristen darüber hinaus (Neuverbuchung) erhalten Sie hier.

Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie vier Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail für Ihre entliehenen Medien, die Sie zu Hause oder im Lesesaal nutzen. Behalten Sie bitte trotzdem Ihre Leihfristen im Auge, da eine nicht erhaltene Erinnerungsmail keinen Anspruch auf Erlass eventuell anfallender Mahngebühren begründet.

Bitte verlängern Sie die Leihfristen selbst in Ihrem Bibliothekskonto.

Achten Sie darauf, gewünschte Verlängerungen nicht vorfristig anzustoßen.

Die Verlängerung der Leihfristen ist nur möglich, wenn Ihr Bibliotheksausweis noch über die gewünschte Verlängerungsfrist hinaus gültig ist.

Zahlungsempfänger:
Bundeskasse - Dienstort Kiel -
IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
BIC: MARKDEF1200

Verwendungszweck: 1097 5030 9879 / Bibliotheksausweis: ...

Bitte geben Sie bei der Überweisung die interne Zuweisung (1097 5030 9879) sowie Ihre Bibliotheksausweisnummer an und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ungefähr 10 Tagen.

Offene Gebühren können Sie mit Girocard (EC-Karte) vor Ort zu den Servicezeiten an der Theke Information & Service im 1. OG im Haus Unter den Linden oder der Leihstelle im EG im Haus Potsdamer Straße bezahlen. Barzahlung ist leider nicht möglich.

Ausleihen außer Haus: 
Wenn Sie in Ihrem Bibliothekskonto Ihre Leihfrist nicht rechtzeitig verlängern oder die Medien zurückgeben, erhalten Sie automatisch eine Mahnung in schriftlicher Form, bzw. per Mail. Gleichzeitig entstehen kumulierende Mahngebühren für jeden einzelnen Band (§4 Gebührenordnung). Die jeweils nächste Mahnstufe wird im Abstand von 10 Kalendertagen erreicht. 

1. Mahnung 3 €

2. Mahnung 4 €

3. Mahnung 5 €

4. Mahnung 10 €

Alle offenen Gebühren werden in Ihrem Bibliothekskonto angezeigt. Ab einer Summe von 66 Euro sowie ab der 4. Mahnung setzt automatisch eine Sperrung des Kontos ein. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir rechtzeitig die Begleichung der offenen Gebühren.

Mahnschreiben für die erste bis dritte Mahnung werden per E-Mail versandt, wenn Sie im Bibliothekskonto eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Die vierte Mahnung wird per Posteinschreiben verschickt. Haben Sie keine E-Mail-Adresse in Ihrem Bibliothekskonto angegeben, erhalten Sie alle Mahnungen postalisch.

Lesesaalausleihen:
Medien, die Sie im Lesesaal nicht rechtzeitig verlängern, werden ein Tag nach Ablauf der Leihfrist von uns ausgeräumt und zurückgebucht. Fristüberschreitungen für Medien, die nur in die Lesesäle entliehen wurden, sind nicht kostenpflichtig. Es entsteht keine Mahnung.