Leihfrist | Verlängerung, Bankverbindung, Mahngebühr
Die Leihfrist beträgt in der Regel 30 Tage und Sie können sie zehnmal selbst online verlängern, wenn keine Vormerkung vorliegt. Weitere Informationen zur Verlängerungen der Leihfristen darüber hinaus (Neuverbuchung) erhalten Sie hier.
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie vier Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail für Ihre entliehenen Medien, die Sie zu Hause oder im Lesesaal nutzen. Behalten Sie bitte trotzdem Ihre Leihfristen im Auge, da eine nicht erhaltene Erinnerungsmail keinen Anspruch auf Erlass eventuell anfallender Mahngebühren begründet.
Bitte verlängern Sie die Leihfristen selbst in Ihrem Bibliothekskonto.
Achten Sie darauf, gewünschte Verlängerungen nicht vorfristig anzustoßen.
Die Verlängerung der Leihfristen ist nur möglich, wenn Ihr Bibliotheksausweis noch über die gewünschte Verlängerungsfrist hinaus gültig ist.
Zahlungsempfänger:
Bundeskasse - Dienstort Kiel -
IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
BIC: MARKDEF1200
Verwendungszweck: 1097 5030 9879 / Bibliotheksausweis: ...
Bitte geben Sie bei der Überweisung die interne Zuweisung (1097 5030 9879) sowie Ihre Bibliotheksausweisnummer an und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ungefähr 10 Tagen.
Altenativ können Sie offene Gebühren auch an der Bücherausgabe oder der Leihstelle mit Girocard (EC-Karte) bezahlen. Barzahlung ist leider nicht möglich.
Wenn Sie die Leihfrist überziehen, werden pro verbuchter Medieneinheit folgende kumulierende Mahngebühren fällig (§4 Gebührenordnung):
1. Mahnung 3 €
2. Mahnung 4 €
3. Mahnung 5 €
4. Mahnung 10 €
Alle offenen Gebühren werden in Ihrem Bibliothekskonto angezeigt. Ab einer Summe von 66 Euro sowie ab der 4. Mahnung setzt automatisch eine Sperrung des Kontos ein. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir rechtzeitig die Begleichung der offenen Gebühren.