Sammlung Deutsche Amtsblätter
Eine Sammlung im Alten Realkataloges (ARK)
Die preußischen Amtsblätter verdanken ihr Entstehen einer Verordnung des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm III. vom 28. März 1811 über "die Einrichtung der Amtsblätter in den Regierungs-Departements und über die Publication der Gesetze und Verfügungen durch dieselben und durch die allgemeine Gesetzsammlung." Diese bereits im Oktober 1810 erlassene Gesetzessammlung sollte Bekanntmachung und normative Wirkung neuer preußischer Gesetze und Verfügungen garantieren. Verordnungen, die nicht für Preußen insgesamt, sondern nur für bestimmte Provinzen oder Regierungsbezirke erlassen worden waren, brauchten ein eigenes Mitteilungsblatt. Folglich sollten die Amtsblätter gemäß §2 der Verordnung vom 28. März 1811 enthalten:
- Titel, Datum und Nummer der in der allgemeinen Gesetzsammlung enthaltenen Gesetze.
- Alle zur allgemeinen Bekanntmachung geeignete Verfügungen der verschiedenen Landes-Behörden, also sowohl der Regierungen und der Ober-Landesgerichte, als sonstigen öffentlichen Provinzialbehörden, welche ein gemeinsames Interesse für das ganze Departement, einzelne Kreise und Oerter desselben, oder auch nur für einzelne Classen der Einwohner des Departements haben. Es fallen mithin alle schriftliche Circularien an die Unterbehörden, und soweit es irgend möglich ist, auch die Circularien der letztern an einzelne Gemeinden hinweg.
- Belehrungen über öffentliche Angelegenheiten.
Prinzipiell galten die Verordnungen und Verfügungen acht Tage nach ihrem Erscheinen in einem Amtsblatt als "gehörig bekannt gemacht" und damit wirksam. Dort, wo die deutsche Sprache weniger bekannt war, sollten die Verordnungen durch Dorfschulzen und Prediger erklärt werden.
Als Beilage zu den Amtsblättern wurde jeweils ein Öffentlicher Anzeiger publiziert, der "öffentliche Verfügungen in speciellen Fällen, die eine allgemeine Bekanntmachung erfordern, z. B. Vorladungen", enthielt. Dazu kamen Mitteilungen über Besetzungen von Stellen, vermischte Nachrichten aus den Behörden und dem öffentlichen Leben.
Gemäß ministeriellem Beschluß aus dem Jahr 1835 sollte die Königliche Bibliothek zu Berlin eine vollständige Sammlung der Amtsblätter besitzen: Von diesem Jahr an erhielt die Bibliothek ein Freiexemplar von jedem Amtsblatt, einschließlich des Öffentlichen Anzeigers. Ergänzend sollten auch die bereits publizierten Jahrgänge aus den einzelnen Amtsbezirken überwiesen und eventuelle Lücken durch Käufe auf Buchauktionen geschlossen werden.
Nicht nur für Forschungen zur Rechts- und Verwaltungsgeschichte stellen Amtsblätter eine unverzichtbare Quelle dar, auch die Bereiche Wirtschaft, Verkehr, Schule und Bildung sowie Justiz, Polizei, Militär und Gesundheit können mit Hilfe dieser Quelle für die jeweiligen Amtsbezirke historisch untersucht werden.
Ein Großteil dieser wichtigen Primärquelle ist aufgrund schlechter Papierqualität sowie stark voranschreitenden Säurefraßes vom Zerfall bedroht. Dank eines von der DFG geförderten Projektes sind bereits die Regierungsamtsblätter aller ehemaligen preußischen Ostprovinzen verfilmt und nun über Microfiche wieder nutzbar gemacht worden. Geplant ist die Verfilmung weiterer preußischer Amtsblätter, um diese historisch so wertvolle aber bestandsgefährdete Quelle weiterhin der Forschung zur Verfügung stellen zu können.
Aufgrund des ministeriellen Beschlusses aus dem Jahr 1835 und nur geringer Kriegsverluste verfügt die Staatsbibliothek zu Berlin über den relativ vollständigsten Bestand an Preußischen Regierungs-Amtsblättern des Zeitraums 1811 bis 1945.
Die Sammlung wurde im Alten Realkatalog (ARK) erschlossen und für die sachliche Suche steht die ARK-Online-Systematik mit dem Teilbereich > Amtsblätter zur Verfügung.
Bei Anlage dieses Kataloges wurden die Signaturen nach der Seitenzählung vergeben. So hat beispielsweise das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin die Signatur "Amtsbl. 1". Die Ordnung der Amtsblätter erfolgte nach Provinzen, innerhalb der Provinzen dann nach Orten. Der Nachweis aller Amtsblätter im StaBiKat ist vollständig und der Signaturenbereich erstreckt sich von 4° Amtsbl. 1 bis 4° Amtsbl. 73.
Die Benutzung der Amtsblätter im Lesesaal ist durch elektronische Bestellung möglich. Ein Teil der Amtsblätter ist in Form von Microfiches im Allgemeinen Lesesaal I im Haus Unter den Linden (Lesesaalsystematik > Amtsblätter) benutzbar.