ist. 4. Von der Abgabe sind ausgeschlossen: - Veröffentlichungen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind, - Informationsmaterialien geringen Umfangs und von zeitlich
den inneren Dienstgebrauch bestimmte Drucksachen, c) Drucksachen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind, d) Formblätter und Vordrucke. 2.1 Von der Abgabe nach Nummer
den inneren Dienstgebrauch bestimmte Drucksachen, Drucksachen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind, Formblätter und Vordrucke. Von der Abgabe nach Nr. 1.6 können
inneren Dienstgebrauch bestimmte Drucksachen, 4.3 Drucksachen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind, und 4.4 Formblätter und Vordrucke 5. Von der Abgabe nach Nummer
gsprogramme, Veranstaltungsprogramme, Theater-, Opern-, Konzertprogramme/hefte Pressedienste/-mitteilungen, Pressespiegel Fremdenverkehrsinformationen Ausschreibungsblätter Geschäftsberichte von (öffe
IV. Von der Abgabe sind ausgeschlossen: - Veröffentlichungen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind, - Informationsmaterialien geringen Umfangs und von zeitlich
den inneren Dienstgebrauch bestimmte Drucksachen, • Drucksachen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind, • Informationsmaterialien geringen Umfangs und von zeitlich
den inneren Dienstgebrauch bestimmte Drucksachen, Drucksachen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind, Formblätter und Vordrucke. 3.2 [Nicht-amtliche Abgaben] W