verwendet werden kann - zum Beispiel für Lehrpläne in Bibliotheksschulen, im internationalen Schriftentausch, innerhalb von Bibliotheken oder für die Erstellung von Bibliographien. Es ist ein Versuch - [...] Wissenschaft und Kultur am 5. Dezember 1958 angenommenen Übereinkommen über den zwischenstaatlichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird
anten an. Der Schriftentausch mit Bibliotheken afrikanischer und asiatischer Länder bietet keine verlässliche Alternative: Der Aufwand ist erheblich höher, das Angebot der Tauschpartner meist sehr beschränkt [...] beschränkt und/oder zufällig. Dennoch ist in Ausnahmefällen der Tausch, gegebenenfalls sogar ohne exakten Wertausgleich, in Betracht zu ziehen.
Kulturbesitz, Potsdamer Straße 33, 10785, Abteilung Amtsdruckschriften und Internationaler Amtlicher Schriftentausch zur Aufnahme in die Amtsdruckschriftensammlung; 2.1.4 bis zu zehn Exemplare - ausgenommen Lo [...] Preußischer Kulturbesitz (Adresse s. Nummer 2.1.3), für Zwecke des Internationalen Amtlichen Schriftentausches. 2.2 Von der Abgabe sind ausgenommen: Verschlusssachen im Sinne der Verschlusssachenanweisung
thek in München c) darüber hinaus auf Anforderung für Zwecke des Internationalen Amtlichen Schriftentausches bis zu 5 unentgeltliche Exemplare an - die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Bibliotheken und zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen für Zwecke des internationalen amtlichen Schriftentausches (IAST) BUND Erlaß der Bundesregierung über die Abgabe amtlicher Drucksachen an öffentliche [...] über die Abgabe amtlicher Drucksachen des Bundes für Zwecke des internationalen amtlichen Schriftentausches vom 22. Juli 1958 GMBl. 9 (1958) S. 339 [2022, Neufassung in Arbeit] BMVg : Abgabe amtlicher
Bundestages in Berlin c) darüber hinaus auf Anforderung für Zwecke des Internationalen Amtlichen Schriftentausches bis zu 5 unentgeltliche Exemplare an die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
s in Berlin. Darüber hinaus sind auf Anforderung für Zwecke des Internationalen Amtlichen Schriftenaustausches bis zu fünf unentgeltliche Exemplare an die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Berlin, Preußischer Kulturbesitz, in fünf weiteren Exemplaren für den Internationalen Amtlichen Schriftentausch, die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam in einem Exemplar. § 3 Ausnahmen (1) Nicht der Abli
, Gesellschaft, Betriebs- und Volkswirtschaft, Recht, Politik, Wohlfahrt, Stadtentwicklung, Kulturaustausch, Wissenstransfer sowie darüber hinaus Parlamentsschriften der Zentralparlamente. Die Erwerbu [...] Veröffentlichungen erwirbt die Staatsbibliothek zu Berlin für Japan und Südkorea durch internationale Tauschabkommen. Für die übrigen Länder der Region bemüht sich die Staatsbibliothek zu Berlin amtliche Publikationen [...] r Anteil der Erwerbungen der aktuellen Forschungsliteratur aus Taiwan erfolgt zudem über einen Austausch sowohl mit der National Central Library (Nationalbibliothek) als auch mit der Bibliothek der Academia
Bundestages in Berlin, c) darüber hinaus auf Anforderung für Zwecke des Internationalen Amtlichen Schriftentausches bis zu fünf unentgeltliche Exemplare an - die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz