Amtliche Publikationen

IAST

Erlaß
Abgabe amtlicher Drucksachen des Bundes für Zwecke des internationalen amtlichen Schriftentausches
Vom 22. Juli 1958
(GMBl. 9 (1958) S. 339)

Die Bundesregierung hat am 22. Juli 1958 folgenden Erlaß beschlossen:

 § 1

Alle Behörden und Dienststellen des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben die von ihnen herausgegebenen oder in ihrem Auftrag einmalig oder laufend erscheinenden Drucksachen oder sonstigen Veröffentlichungen für die Zwecke des internationalen Austausches an die Abteilung "Internationaler Amtlicher Schriftentausch für die Bundesrepublik Deutschland" bei der Westdeutschen Bibliothek* auf deren Anforderung bis zur Höhe von 20 Exemplaren kostenlos abzuliefern.

 § 2

Von der Ablieferung sind ausgenommen:

  • Verschlußsachen im Sinne der Verschlußsachenanweisung 1956 oder ausschließlich für den inneren Dienstgebrauch bestimmte Druckschriften;
  • Sonderdrucke aus amtlichen Veröffentlichungen; es sei denn, daß sie ein besonderes Titelblatt führen;
  • Formblätter und Vordrucke;
  • Auslege- und Patentschriften des Deutschen Patentamtes.

Von der Ablieferung können ausgenommen werden Publikationen, deren Abgabe eine nicht zumutbare Etatbelastung verursachen würde. In Zweifelsfällen entscheidet das zuständige Fachressort im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern über die Ablieferungspflicht.

* jetzt: Abteilung Amtsdruckschriften und Internationaler Amtlicher Schriftentausch der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz