Allgemeines

Die Staatsbibliothek zu Berlin verfügt über einen reichen fächer- und länderübergreifenden Bestand an historischen Druckschriften, dem durch Umfang, Universalität, Sprachenvielfalt und Sammlungsdichte eine besondere Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit in Berlin, aber auch auf nationaler wie internationaler Ebene zukommt. Die Sammlung wurde in über drei Jahrhunderten aufgebaut. Zeiten großzügig bemessener Erwerbungsetats und intensiven Sammelns wechselten mit Phasen teilweiser Stagnation. Der Diskontinuität in der Schwerpunktsetzung folgten Bemühungen, entstandene Unausgewogenheiten zu mindern. Ihren traurigen Höhepunkt fand die uneinheitliche Bestandsgeschichte im Zweiten Weltkrieg, als in nur wenigen Jahren das über Generationen Zusammengetragene auseinander gerissen und schließlich partiell vernichtet wurde. Von den drei Millionen bei einer Bestandszählung 1942 festgestellten Bänden gingen mehr als 25 % durch Zerstörung verloren oder sind noch nicht zurückgekehrt. Mit diesem enormen Verlust an deutsch- wie fremdsprachiger Literatur aus allen Jahrhunderten und Sachgebieten gehört die Staatsbibliothek zu den in Deutschland am stärksten durch den Krieg betroffenen Bibliotheken.

In besonderem Maße dezimiert sind die umfangreichen Bestände der Theologie, Landwirtschaft, Mathematik und Astronomie, auch ein Großteil der technischen Zeitschriften fehlt. Schwerwiegende Einbußen hat ebenso der Bestand der europäischen und deutschen Flugschriften, die als historisches Quellenmaterial einen unschätzbaren Wert haben, erlitten. Die chronologisch angelegte Sammlung reichte von der Reformation über den Dreißigjährigen Krieg, die Französische Revolution, die 1848er Revolution in Deutschland, die Reichsgründung 1871 bis zur nationalsozialistischen Machtergreifung. Selbst so eng begrenzte Sammlungsteile wie die umfangreiche Literatur der Niederlande, die schon zum Gründungsbestand der Bibliothek gehörte, ist nur noch zu sehr geringen Teilen vorhanden. Diese und andere Kriegsverluste konnten von den beiden Vorgängereinrichtungen der jetzigen Staatsbibliothek zu Berlin nach 1945 nicht ausgeglichen werden. Gemäß Beschluss des Stiftungsrates vom Dezember 1991 werden die wieder gemeinsam verfügbaren historischen Bestände als gewichtiger Teil des Kulturerbes quantitativ und qualitativ ausgebaut.

Die Notwendigkeit antiquarischer Erwerbungen resultiert jedoch keineswegs nur aus der Zerstörung von Sammlungsteilen während des Krieges. Eine Reihe von Defiziten hat ihre Ursache auch in der wechselvollen Geschichte des Bestandsaufbaus in zurückliegenden Epochen. In den ersten beiden Jahrhunderten des Bestehens der Bibliothek bestimmten die Neigungen und Interessen des jeweiligen Landesherrn sowohl den Umfang der Erwerbungsmittel als auch die Auswahl der zu beschaffenden Literatur. Die Subjektivität der inhaltlichen Orientierung und der oft enge finanzielle Spielraum für Erwerbungen erlaubten nicht immer einen kontinuierlichen und systematischen Bestandsaufbau. Eine inhaltliche Rückergänzung ist daher geboten.

Die im Jahre 1699 zugunsten der Bibliothek erlassene Pflichtexemplarregelung für Brandenburg wurde später auf weitere Gebiete Preußens ausgedehnt. Auch wenn die Durchsetzung des Pflichtexemplarerlasses bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts nicht immer konsequent erfolgte und die Bibliothek nicht die Gesamtheit der eingehenden Pflichtexemplare in den Bestand aufnahm, trug diese Regelung viel zum Aufbau des besten Bestandes über diesen bedeutenden deutschen Teilstaat in deutschen Bibliotheken bei. Schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts fand mehr als die Hälfte der Pflichtexemplare Aufnahme in den Bestand. Dennoch waren einige Schrifttumskategorien (u. a. Romane, Broschürenliteratur, Firmenschriften) als nicht sammlungswürdig eingestuft worden. Auch sozialkritische und sozialistische Publikationen wurden nur in Auswahl eingestellt. Restriktionen wie Zensurbestimmungen übten einen indirekten Einfluss auf den Literaturerwerb aus (1854 Bundespressegesetz, 1863 Pressordnung). Die Reform der Erwerbungspolitik 1884 führte endgültig zur Neuorientierung von der Gelehrten- zur Universalbibliothek für eine breitere Öffentlichkeit. Damit entfielen zahlreiche der bisherigen Einschränkungen. Eine Reihe der in früherer Zeit erschienenen Werke konnten jedoch nicht mehr erworben werden. Neben den kriegsbedingten Lücken zur Geschichte Preußens, insbesondere zum ehemaligen Pommern und Schlesien, macht sich das Fehlen dieses Quellenmaterials heute besonders im Rahmen der Forschungen zum preußischen Staat sowie zu den geistigen, wirtschaftlichen, naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen in Preußen negativ bemerkbar, zumal Wissenschaftler voraussetzen, dass gerade dieses Schrifttum in der Staatsbibliothek vorhanden sein müsste. Die Bibliothek muss daher schwerpunktmäßig in Brandenburg bzw. Preußen erschienene Literatur und ausländische Publikationen mit inhaltlichem Bezug auf Brandenburg/Preußen antiquarisch erwerben.

Darüber hinaus sind nach heute gültigen wissenschaftlichen Maßstäben einzelne Teile des Bestandes nicht ausreichend in der ihnen zukommenden Bedeutung ausgebaut. Die systematische Bestandserweiterung und der Erwerb umfangreicher Sammlungen im 19. und frühen 20. Jahrhundert konnten diese Lücken nur teilweise auffüllen. In vielen Bereichen muss daher heute eine Rückergänzung bisher nicht vorhandener Literatur betrieben werden. Das betrifft zum Beispiel Literatur zum Handwerker- und Zunftwesen aus früheren Jahrhunderten und technische Literatur bis in die zwanziger Jahre unseres Jahrhunderts, deren Ergänzung die Kontinuität zum späteren Technikbestand herstellt. Innerhalb der Philologien gilt die Rückergänzung unter anderem den Slavica. Erst mit der Errichtung des Lehrstuhls für Slawistik 1841 in Berlin wurden die Publikationen aus diesen Ländern systematischer erworben.

Bereits bestehende Sammelschwerpunkte des historischen Druckschriftenbestandes werden weiter besonders intensiv gepflegt, vorhandene Sondersammlungen ergänzt. So ist beispielsweise das Gebiet der Rechtswissenschaft im Altbestand eines der am stärksten vertretenen Wissenschaftsgebiete. Die Bestände zum preußischen und zum ausländischen Recht sind sehr umfangreich. Dabei kommt den Entscheidungssammlungen als unverzichtbares Quellenmaterial eine spezielle Bedeutung zu. Diese Literatur wird über den gesamten Zeitraum des historischen Druckschriftenbestandes hinweg mit dem Bemühen, größtmögliche Vollständigkeit zu erreichen, gesammelt.

Ebenfalls über den gesamten Sammelzeitraum erstreckte sich das Bemühen der Königlichen Bibliothek bzw. Preußischen Staatsbibliothek, für die Forschung relevante ausländische Publikationen zu erwerben. Im gesamten Fächerkanon lag der Schwerpunkt auf den originalsprachigen Primärquellen. Daher ist der Anteil an fremdsprachiger Literatur mit 45% besonders hoch. Im 20. Jahrhundert konnte man nach der Gründung der Deutschen Bücherei in Leipzig hieraus für die Staatsbibliothek eine gewisse Sonderstellung und Aufgabenteilung im Reigen der deutschen Bibliotheken herleiten. Die Staatsbibliothek zu Berlin sieht sich auch in diesem Falle in der Pflicht, diese Tradition fortzusetzen.

Die Ergänzung des historischen Druckschriftenbestandes ist primär auf die Anschaffung von Originalen ausgerichtet. Aus verschiedenen, u. a. konservatorischen Gründen kann der Kauf von Ersatzmedien (Reprint, Faksimile, Mikrofilm/-fiche, elektronische Medien) geboten sein. Aber auch die Anschaffung von in sich geschlossenen Sammlungen von Drucken anderer Bibliotheken oder von Werkausgaben u. ä. als elektronische Ressource oder Mikrofilm/-fiche kann sinnvoll sein, wenn diese den vorhandenen Bestand ergänzen oder zusätzliche Erschließungsmöglichkeiten bieten.