in Darmstadt, 1.1.2 in der Stadt Frankfurt am Main an die Stadt- und Universitätsbibliothek in Frankfurt am Main, 1.1.3 in dem Landkreis Fulda an die Hessische Landesbibliothek Fulda, 1.1.4 im Regierungsbezirk [...] Exemplar unmittelbar nach ihrem Erscheinen unaufgefordert abzugeben an: 1.1 die für ihren Bezirk zuständige Wissenschaftliche Bibliothek: 1.1.1 in den Städten Darmstadt, Offenbach am Main und in den Landkreisen [...] Hessische Landesbibliothek in Wiesbaden 1.2 die Deutsche Bibliothek, und zwar 1.2.1 - die Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main und 1.2.2 - die Deutsche Bücherei in Leipzig, 1.3 die Staatsbibliothek zu Berlin
________________________ [1] Nr. 1.5 aufgeh., bish. Nr. 1.6-1.8 werden Nr. 1.5-1.7, neue Nr. 1.8 eingef. mWv 8. 11. 2008 durch RdErl. v. 14. 10. 2008 (MBl. NRW. S. 542). 2.1 [Abgabe als elektronisches [...] rk Detmold erscheint, 1.5 Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, 1.6 Bayerische Staatsbibliothek in München, 1.7 Bibliothek des Deutschen Bundestages in Berlin. 1.8 An die Deutsche Nat [...] (einschließlich Karten und Plänen) unmittelbar nach deren Erscheinen je 1 Exemplar unentgeltlich und unaufgefordert abzugeben an die 1.1 Universitäts- und Landesbibliothek Bonn, soweit die Veröffentlichung
nach ihrem Erscheinen abzugeben: 1.1 unaufgefordert je ein Exemplar an: 1.1.1 die Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, 1.1.2 die Deutsche Nationalbibliothek, 1.1.3 die Staatsbibliothek zu Berlin [...] Berlin - Preußischer Kulturbesitz, 1.1.4 die Bayerische Staatsbibliothek in München, 1.1.5 die Bibliothek des Deutschen Bundestages in Berlin; 1.2 auf Anforderung bis zu 5 Exemplare für Zwecke des internationalen [...] September 2009 (ABl. d. Freien Hansestadt Bremen 2009, S. 855-856) Der Senat beschließt folgenden Erlass: 1. Alle Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes haben von allen durch sie herausgegebenen
Bayerischen Staatsregierung vom 2. Dezember 2008 Az.: B II 2-480-30 JMBl Nr. 1/ 2009, S. 2 1. Amtliche Veröffentlichungen 1.1 Amtliche Veröffentlichungen im Sinn dieser Bekanntmachung sind die von Behörden [...] würde), 2.1.2 die Bibliothek des Bayerischen Landtags, Maximilianeum, 81627 München, ein Exemplar, 2.1.3 die Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt a.M., ein Exemplar, 2.1.4 die St [...] Einrichtung des Freistaates Bayern. 1.2 Wissenschaftliche Veröffentlichungen der oder aus den Hochschulen gelten nicht als amtliche Veröffentlichungen. 2. Abgabe 2.1 Alle Behörden, Dienststellen und Ei
n-Straße 2, 67346 Speyer; 2.1.2 zwei Exemplare unaufgefordert unmittelbar nach dem Erscheinen an Die Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt a. M.; 2.1.3 je ein Exemplar auf Anforderung [...] Dritten mit Mitteln oder mit Unterstützung des Landes herausgegeben werden, unentgeltlich abzugeben: 2.1.1 je ein Exemplar unaufgefordert unmittelbar nach dem Erscheinen an das Landesbibliothekszentrum Rhe [...] hriftensammlung; 2.1.4 bis zu zehn Exemplare - ausgenommen Loseblattsammlungen - auf Anforderung an die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz (Adresse s. Nummer 2.1.3), für Zwecke des
abzugeben 1.1 an das Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig, die Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek in Kiel, die Universitätsbibliothek in Kiel, die Bibliothek der Hansestadt Lübeck, 1.2 an die [...] grundsätzlich in beiden Formen. Die Abgabe von Medienwerken in unkörperlicher Form erfolgt für die unter 1.1 genannten Einrichtungen ausschließlich an die Universitätsbibliothek Kiel. Näheres regelt die Land [...] Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 15. April 2019 - III 412 - 3960.02 - 1 Alle Behörden des Landes haben von allen durch sie herausgegebenen oder in ihrem Auftrag einmalig oder
S. 414, 544) wird im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen verordnet: § 1 Amtliche Veröffentlichungen (1) Amtliche Veröffentlichungen im Sinne des § 7 des Pflichtexemplargesetzes sind die von [...] che Veröffentlichungen aus den Hochschulen gelten nicht als amtliche Veröffentlichungen gemäß § 1 Abs. 1. (3) Der Ablieferungspflicht unterliegen nicht amtliche Veröffentlichungen, bei denen die Kosten [...] Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung[1] im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. ________________________________________ [1] Verkündet am 11. 4. 2007. Haus Potsdamer Straße S
die amtliche Veröffentlichung erscheint), unentgeltlich unmittelbar nach ihrem Erscheinen abzugeben: 1.1 je ein Exemplar an a) die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam, b) das Brandenburgische Landeshauptarchiv [...] Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind, d) Formblätter und Vordrucke. 2.1 Von der Abgabe nach Nummer 1.2 können solche amtlichen Veröffentlichungen ausgenommen werden, bei denen die Kosten [...] Innern, des Chefs der Staatskanzlei ... Vom 7. März 1997 (ABl. f. Brandenburg 8 (1997) S. 210-211) 1. Alle Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes haben von allen durch sie herausgegebenen
Berlin) l x Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz 1 x Bayerische Staatsbibliothek, München 1 x Library of Congress, Washington/USA 1 x Das FIZBw behält ein Exemplar für die Sammlung amtlicher [...] Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) - Neufassung - Vom 21. August 1998 (VMBl. 1998 Nr. 12 S. 252) 1. Abgabepflicht Auf Grund der Erlasse der Bundesregierung vom 12. Mai 1958 (Neufassung VMBl 1961 S. 258) [...] Abteilung III/Fachinformationszentrum der Bundeswehr (FIZBw) - mit der Abgabe beauftragt. 2. Verfahren (1) Veröffentlichungen im Sinne dieses Erlasses sind alle mittels reprographischer oder anderer Verfahren
Über die Abgabe amtlicher Drucksachen an öffentlichen Bibliotheken bestimmt die Landesregierung: § 1 (1) Die Landesbehörden und -dienststellen haben von allen von ihnen herausgegebenen oder in ihrem Auftrag [...] verursachen würde, können davon ausgenommen werden. § 2 (1) Von der Ablieferung ausgenommen sind: Verschlußsachen im Sinne der Verschlußsachenanweisung vom 1. Januar 1959, Sonderabdrucke aus amtlichen Veröff [...] treffen. § 4 Dieser Erlaß tritt mit der Verkündigung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. * nach § 1 Abs. 3 Einfügung des neuen Absatzes 4 betr. Abgabe für den internationalen Tausch amtlicher Drucksachen