Amtliche Publikationen
Deutsche Amtliche Publikationen
Die Abteilung Bestandsentwicklung und Metadaten der Staatsbibliothek zu Berlin ist offizielle Sammelstelle für die Veröffentlichungen der staatlichen Einrichtungen und anderer öffentlich-rechtlicher Institutionen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Abgaberegelungen des Bundes und der Länder. Die auf der Basis von Freiexemplar-Erlassen erworbenen deutschen amtlichen Publikationen dokumentieren das Spektrum des staatlichen Handelns auf allen Gebieten des politisch-sozialen und kulturellen Lebens.
Wissenschaftliche Relevanz der Sammlung deutscher Amtlicher Publikationen
Bedingt durch den föderativen Staatsaufbau gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Behörden und öffentlichen Einrichtungen, die oftmals eine rege Publikationstätigkeit entwickeln. Diese kann sich in unterschiedlichsten Formen niederschlagen: Statistiken, wissenschaftliche Studien und Gutachten, Berichte und Dokumente fachspezifischer staatlicher Einrichtungen, Jahresberichte oder Mitteilungsblätter öffentlicher Forschungsinstitute - dabei wird das gesamte Fächerspektrum abgedeckt, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Recht, Soziologie und Geschichte liegen.
Rechtliche Grundlagen für die Sammlung deutscher Amtlicher Publikationen
Ein reguläres deutsches Depot-Programm für gedruckte amtliche Veröffentlichungen ist nicht vorhanden, es gibt aber eine ähnliche Vorkehrung auf der Grundlage von Erlassen des Bundes und der Länder, welche die Abgabe von Freiexemplaren an bestimmte Bibliotheken regeln. Davon zu unterscheiden sind die verschiedenen Gesetze des Bundes und der Länder für die Abgabe von Pflichtexemplaren der nationalen Buchproduktion, die in vielen Fällen amtliche Publikationen ausschließen. Sofern die Veröffentlichung in elektronischer Form erscheint, erfolgt die Ablieferung von Netzpublikationen entsprechend den Standards der Deutschen Nationalbibliothek.
Die Staatsbibliothek zu Berlin ist neben der Deutschen Nationalbibliothek, der Bibliothek des Bundestages und der Bayerischen Staatsbibliothek eine von vier zentralen Bibliotheken, die aufgrund dieser Freiexemplar-Erlasse breitflächig Amtliche Publikationen sammelt, erschließt und archiviert. Gemeinsam mit der Bayerischen Staatsbibliothek stellt sie ihre Bestände auch überregional durch die Fernleihe zur Verfügung.
Parlamentsschriften (Bundesrat, Bundestag, Landesparlamente) werden von den Abgabeerlassen der Exekutive nicht erfasst und können daher nur als Freiexemplare erbeten werden. Auf Bundesebene wurde allerdings eine explizite Empfehlung ausgesprochen, u.a. die Staatsbibliothek zu Berlin auch mit den Publikationen der Legislative zu beliefern.
Geschichte der Sammlung deutscher Amtlicher Publikationen
Grundlage für diese Sammlung war bereits zu Zeiten der Königlichen Bibliothek eine erste, den heutigen Abgabeerlassen vergleichbare Regelung aus dem Jahre 1862, mit der preußische Behörden zur Abgabe ihrer Veröffentlichungen an die Königliche Bibliothek verpflichtet wurden. Seit einer entsprechenden Reichsverordnung von 1927/29 fielen alle Publikationen der Reichsbehörden unter die Abgabepflicht.
Im Mai 1958 versetzte der Erlass der Bundesregierung über die Abgabe amtlicher Drucksachen an öffentliche Bibliotheken die Staatsbibliothek zu Berlin (damals Westdeutsche Bibliothek) wieder in die Lage, diese Sammlung fortzuführen; seitens der Länder wurden in der Folge ähnliche Regelungen getroffen. Von den Erlassen erfasst werden in der Regel die Veröffentlichungen der Bundes- bzw. Landesbehörden und der bundesunmittelbaren sowie der Aufsicht der Länder unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.