Amtliche Publikationen

Die Abteilung Bestandsentwicklung und Metadaten betreut die Sammlung Amtlicher Publikationen der Staatsbibliothek zu Berlin mit folgenden Aufgabenbereiche

  • Deutsche Amtliche Publikationen: Sie ist offizielle Sammelstelle für die Veröffentlichungen der staatlichen Einrichtungen und anderer öffentlich-rechtlicher Institutionen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Abgaberegelungen des Bundes und der Länder.
  • Internationaler Amtlicher Schriftentausch: Sie ist die nationale Zentrale für den "Internationalen Amtlichen Schriftentausch" in Anwendung des UNESCO-Übereinkommens von 1958 über den zwischenstaatlichen Austausch amtlicher Veröffentlichungen und Regierungsdokumente.
  • Depotfunktion für Veröffentlichungen internationaler Organisationen: Sie ist Depotbibliothek für Dokumente internationaler Organisationen, vor allem der Vereinten Nationen (UNO seit 1956) und der Europäischen Union (EG seit 1963).
  • Parlamentaria: Sie betreute bis 2006 den Sammelschwerpunkt Parlamentsschriften im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Systems der Literaturversorgung ab Erscheinungsjahr 1956.

Was sind Amtliche Publikationen?

Amtliche Publikationen - auch: Amtsdruckschriften, Amtsdrucksachen, amtliche Veröffentlichungen - sind Dokumente, die von einem öffentlich-rechtlichen Herausgeber veranlasst oder verlegt werden oder in dessen Auftrag erscheinen, z.B. von

  • Behörden und Dienststellen des Bundes und der Länder,
  • bundesunmittelbaren bzw. der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, einschließlich der Landkreise und Gemeinden oder Gemeindeverbänden,
  • Amtskirchen und anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften.

Dabei ist es hinsichtlich dieser Definition unerheblich, ob die betreffende Publikation von der herausgebenden Stelle selbst vervielfältigt und verbreitet wird oder in einem kommerziellen Verlag erscheint.

Amtliche Publikationen können ausschließlich amtlichen Inhalts sein, aber auch nicht-amtlichen Inhalt besitzen, z. B. Kulturinformationen, geschichtliche oder fachliche Teile enthalten oder ganz aus ihnen bestehen. Sie dokumentieren somit das breit gefächerte Spektrum staatlichen Handelns auf allen Gebieten des politisch-sozialen und kulturellen Lebens. Zudem ist der uneingeschränkte Zugang der Bürger zu diesen Materialien (einschließlich der Parlamentsschriften) für die Beteiligung an demokratischen Entwicklungs- und Meinungsbildungsprozessen unabdingbar.

Diese Definition findet sich beispielsweise in den Sammelrichtlinien (Stand Juli 2009) der Deutschen Nationalbibliothek. Auf internationaler Ebene gibt es z.B. Definitionen der IFLA (International Federation of Library Associations) aus dem Jahr 1983 oder auch der UNESCO aus dem Jahr 1958.

Geschichte der Sammlung Amtlicher Publikationen 

Das Sammeln von in- und ausländischen Amtlichen Publikationen hat in der Staatsbibliothek zu Berlin eine lange Tradition. So enthält die Sammlung an Parlamentsschriften z. B. Bestände aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Im Gegensatz zu anderen Sammlungen der Preußischen Staatsbibliothek blieb der Bestand der amtlichen Veröffentlichungen weitgehend von der Zerstörung bzw. den Verlusten durch Auslagerungen in den Kriegsjahren bis 1945 verschont. In der Zeit von 1956 bis 2004 wurde die Sammlung innerhalb einer eigenen Sonderabteilung für Amtsdruckschriften gepflegt, seit 2005 werden die Aufgabenbereiche von der Abteilung Bestandsaufbau wahrgenommen. Somit kann die Staatsbibliothek zu Berlin Publikationen zur Verfügung stellen, die in vielen Fällen in keiner anderen deutschen Bibliothek zu finden sind.

Heute werden die vielfältigen Möglichkeiten des elektronischen Publizierens von den herausgebenden Stellen im Rahmen des E-Government intensiv genutzt. Für Bibliotheken, die eine langfristige Bereitstellung der Dokumente anstreben, hat der dauerhafte, sichere Zugriff auf die Dokumente und der Nachweis der relevanten Informationen an zentraler Stelle höchste Priorität. Eine Berücksichtigung dieser veränderten Bedingungen in den Abgabeerlassen steht bislang in den meisten Fällen noch aus; einige Länder berufen sich bei Veröffentlichungen in elektronischer Form auf die Ablieferung von Netzpublikationen entsprechend den Standards der Deutschen Nationalbibliothek.

Publikationen zur Sammlung Amtlicher Publikationen